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Betreuungsformen im Arbeitsschutz

Betreuungsformen im Arbeitsschutz nach DGUV 2

Für Ihre unternehmerische Selbstbestimmung bietet Ihnen die BGW verschiedene Betreuungsmodelle an, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihren Unternehmen umzusetzen. Sie entscheiden, welche Form am besten für Ihren Betrieb geeignet ist.

 

Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung (bis 10 Beschäftigte)

Ich komme in Ihr Unternehmen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Die Betreuung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

 

Regelmäßige Betreuung (ab 10 Beschäftigte)

Ich führe eine jährliche Begehung in Ihren Unternehmen durch und unterstütze Sie bei der Erarbeitung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

 

Alternative bedarfsorientierte Betreuung (bis 50 Beschäftigte)

Sie nehmen an einer 5 ½ stündigen Unternehmerschulung teil. Dabei erlernen Sie, selbst Ihr Unternehmen im Arbeitsschutz zu betreuen und die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Nach 5 Jahren müssen Sie an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.

 

Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen und ich Sie bei der Wahl für eine bestimmte Betreuungsform berate kann.

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