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Arbeitsschutzorganisation

Welche Ziele sollten Sie erreichen?

Bei der Planung von Arbeitsverfahren und Betriebsabläufen werden die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen Mitarbeiter vorausschauend berücksichtigt.

Die Mitarbeiter wissen danach genau, wie sie sich im Arbeitsalltag, aber auch bei Betriebsstörungen und in Notfällen sicher verhalten.

 

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Führen und organisieren

  • Machen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Praxis als Unternehmensziel deutlich.
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsschutzpflichten erfüllt werden. Bei Bedarf übertragen Sie die Verantwortung für den Arbeitsschutz an kompetente Mitarbeiter.
  • Legen Sie fest, wer Ihre Ansprechpartner im Arbeitsschutz sind, und informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber.
  • Bestellen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.
  • Treffen Sie Vorkehrungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle. Regeln Sie, wie Ihre Beschäftigten sich in solchen Fällen verhalten sollen.

 

Arbeitsbedingungen beurteilen
  • Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und dokumentieren Sie die einzelnen Schritte. Berücksichtigen Sie dabei auch die besonderen Anforderungen von GefStoffV und BioStoffV. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vorliegen.
  • Berücksichtigen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einkauf und bei Umbauten oder beim Umgestalten von Arbeitsplätzen.
  • Führen Sie einen Bestands- und Wartungsplan, in dem Sie die elektrischen Geräte auflisten, deren Prüftermine festlegen und organisieren Sie die Prüfungen der elektrischen Geräte sowie der besonderen Geräte (z.B. Medizingeräte, Röntgengerät und anderes).
  • Bewahren Sie wichtige Unterlagen, wie beispielsweise die Dokumentation der
  • Gefährdungsbeurteilung, Protokolle von Betriebsbegehungen, Nachweise
  • über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Gefahrstoffverzeichnis
  • und die Sicherheitsdatenblätter, auf.

 

Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
  • Überzeugen Sie sich von der fachlichen Qualifikation und Eignung Ihrer Mitarbeiter und sorgen Sie für deren Weiterbildung.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten und führen Sie regelmäßig Unterweisungen durch.
  • Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter am Arbeitsschutz, beispielsweise bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • Betrachten Sie Ihr Unternehmen regelmäßig unter Arbeitsschutzaspekten und halten Sie Ihre Beschäftigten dazu an, dies auch zu tun und Sie gegebenenfalls
  • auf Mängel aufmerksam zu machen.
  • Erkennen Sie betriebliche Mängel und Fehlverhalten, beheben Sie sie und werten Sie sie aus.
  • Analysieren Sie Unfälle und Beinaheunfälle.
  • Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf Notfälle wie Brand, Betriebsstörungen und Unfälle vor.
  • Führen Sie Teambesprechungen durch. Fragen Sie Ihre Beschäftigten, wo der Schuh drückt, und beteiligen Sie sie aktiv an der Planung und Umsetzung geeigneter Gegenmaßnahmen.