Medizinische Geräte

Welches Ziel sollten Sie erreichen?

Mitarbeiter, Patienten und Dritte (beispielsweise Techniker, die ein Gerät instand setzen oder Fremdfirmen, die die externe Aufbereitung von Medizinprodukten übernehmen) sind nicht durch Medizinprodukte gefährdet.

 

Was sind Medizinprodukte (MP)?

Medizinprodukte dienen der Prävention, der Diagnostik, der Therapie oder der Rehabilitation. Ihre Hauptwirkung ist eher physikalisch und nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch. Arzneimittel und Persönliche Schutzausrüstung sind keine MP.

 

Man unterscheidet verschiedene Gruppen von Medizinprodukten:

nichtaktive Medizinprodukte, zum Beispiel Spritzen, Pflaster aktive Medizinprodukte, die nicht in den Anlagen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) aufgeführt sind, zum Beispiel EKG-Geräte, Inhalationsgeräte oder Laborgeräte. aktive Medizinprodukte gemäß MPBetreibV Anlage 1 Medizinprodukte gemäß MPBetreibV Anlage 2

 

Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt werden. Diese definiert in der Regel der Hersteller. Beachten Sie, dass Sie auch nur vom Hersteller zugelassenes Zubehör oder Zubehör mit eigener entsprechender Zweckbestimmung verwenden dürfen, zum Beispiel Spritzen für Spritzenpumpen.

 

Medizinprodukterecht ist staatliches Recht, das sich aber auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft bezieht. Dabei geht es nicht nur um technische Sicherheit, sondern auch um Anforderungen an die Hygiene und die Aufbereitung. Die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) berücksichtigen.

 

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Alle aktiven Medizinprodukte. Dazu gehören auch im Labor verwendete Geräte, wie Zentrifuge, Mikroskop oder Sterilisatoren.

 

 

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)

 

Die in der STK enthaltenen elektrischen Prüfungen ersetzen BGV A3-Prüfungen. Für elektrische Medizinprodukte, für die der Hersteller keine STK vorsieht, sind dennoch Prüfungen nach BGV A3 erforderlich. Siehe auch Sichere Seite „Elektrische Geräte und Anlagen“. Erstellen Sie ein Bestandsverzeichnis Ihrer Medizinprodukte

 

Zusätzliche Anforderungen für aktive Medizinprodukte gemäß MPBetreibV Anlagen 1 und 2

Zu den Geräten der Anlage 1 gehören beispielsweise Lasergeräte, TENS-Geräte, Nervenfunktionsgeräte und Anästhesiegeräte.

 

Zu Geräten der Anlage 2 gehören elektrische Blutdruckgeräte.

 

Medizinproduktebücher führen

 

Anforderungen für aktive und nichtaktive Medizinprodukte gemäß

MPBetreibV Anlage 2

 

Messtechnische Kontrolle (MTK)

 

Medizinproduktebeauftragte (MPB)

(Nur erforderlich, wenn Sie Geräte gemäß MPBetreibV Anlage 1 haben.)

 

Aufgabe von MPB ist es, ein Gerät vom Hersteller/Lieferanten entgegenzunehmen und sich einweisen zu lassen. MPB sind nicht verantwortlich für Prüfung, Wartung, Meldepflichten oder Dokumentationen der Geräte. Diese Aufgaben müssen Sie gesondert anSachkundige delegieren.

 

Anforderungen an Personen, die aktive MP bedienen

Betreiber (Besitzer) und Anwender (Medizinische Fachangestellte [MFA], Assistenzarzt,

Patient)

 

Meldepflichten

 

Die zuständige Behörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

 

Bedienungsanleitung

 

Unterweisungen