Aufbereitung von Medizinprodukten

Medizinprodukte hygienisch aufbereiten

Medizinprodukte müssen je nach Einsatzbereich bestimmungsgemäß keimarm oder steril

aufbereitet werden.

 

Beispiele für die Risikobewertung

Unkritisch

Zum Beispiel Blutdruckmanschetten, EKG-Elektroden

Semikritisch A

Zum Beispiel Spekula

Semikritisch B

Zum Beispiel Endoskope, Bronchoskope

Kritisch A

Zum Beispiel Skalpelle, scharfe Löffel

Kritisch C

Zum Beispiel thermolabile Geräte

 

 

Qualitätssicherung quantitativer labormedizinischer Untersuchungen

Quantitative labormedizinische Untersuchungsgeräte, beispielsweise zur BZ- oder HB-Messung, müssen mindestens einmal wöchentlich kontrolliert werden. Die Kontrollen müssen dokumentiert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

 

Abgesichert – Tipps für die Praxis

 

 

Medizinproduktebeauftragte (MPB)

(Nur erforderlich, wenn Sie Geräte gemäß MPBetreibV Anlage 1 haben.)

 

Aufgabe von MPB ist es, ein Gerät vom Hersteller/Lieferanten entgegenzunehmen und sich einweisen zu lassen. MPB sind nicht verantwortlich für Prüfung, Wartung, Meldepflichten oder Dokumentationen der Geräte. Diese Aufgaben müssen Sie gesondert anSachkundige delegieren.

 

Anforderungen an Personen, die aktive MP bedienen

Betreiber (Besitzer) und Anwender (Medizinische Fachangestellte [MFA], Assistenzarzt,

Patient)

 
Meldepflichten

 

Die zuständige Behörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

 

Bedienungsanleitung

 

Unterweisungen